Wahlprogramm LINKE /Anmerkungen KV Cux
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Demokratie und öffentliches Allgemeinwohl Empty Demokratie und öffentliches Allgemeinwohl

Fr Feb 04, 2022 7:20 pm
1430 Kultur von allen und für alle
1431
1432 DIE LINKE geht von einem umfassenden Kulturbegriff aus. Unser Ziel ist, dass Kultur bunt und
1433 vielfältig ist und dass alle Menschen sie in dieser Vielfalt gestalten und erleben können. Niemand
1434 darf vom Zugang zu Kultur ausgegrenzt sein, weil sie oder er ein geringes Einkommen hat, auf
1435 dem Land wohnt oder mit wenig Zugang zu Kultur aufgewachsen ist. Wir wollen, dass Kinder, Jugendliche und
1436 Erwachsene Kultur selbst gestalten können und treten deshalb für offene und selbstverwaltete
1437 Förderstrukturen ein.
1438
1439 Neben den Mitteln für die großen Landeseinrichtungen, Opern, Theater und Museen gibt viel
1440 mehr und auch neue Ausprägungen von Kultur. Freie Theater, kleine Kinos, Soziokultur und
1441 kulturelle (Jugend-)Bildung fallen bisher zu oft unter den Tisch, obwohl hier mit vergleichsweise
1442 wenig Geld viel erreicht werden könnte. Eine lebendige Kulturszene ist auch Ausdruck für eine
1443 lebendige Gesellschaft.
1444
1445 Kulturell Tätige sind oft schlecht bezahlt und unzureichend abgesichert. Und viele kulturelle
1446 Angebote sind kaum erschwinglich für die vielen Menschen mit niedrigen Einkommen oder für
1447 Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger. Kultur darf nichts Elitäres sein, das sich nur ein Teil der Menschen
1448 leisten kann und von dem viele ausgegrenzt sind.
1449
1450 In der Corona-Krise hat besonders das kulturelle Leben gelitten. Betroffen sind die Künstlerinnen und Künstler.
1451 Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer leben am Rande ihrer Existenz. Die finanziellen Folgen der Corona-
1452 Krise gefährden auch kulturelle Einrichtungen, weil die Regierenden hier Sparpotentiale sehen. Die
1453 Spielstättenförderung für die kommunalen Theater ist immer noch nicht gesichert.
1454
1455 Darum wird DIE LINKE im Landtag Forderungen einbringen, die diesen Zielen dienen:
1456
1457 - ein spezielles Landesprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstler, die unter der Corona-
1458 Krise gelitten haben
1459 - Freier oder mindestens stark ermäßigter Eintritt in kulturellen Landeseinrichtungen für Kinder, Jugendliche
1460 und Finanzschwache
1461 - Ausweitung von theater- und museumspädagogischen Angebot
1462 - Absicherung kultureller Einrichtungen auf kommunaler Ebene durch ausreichende Landeszuschüsse
1463 - Kulturinitiativen von Migrationsgruppen als wertvollen Beitrag zu kultureller Vielfalt und
1464 gesellschaftlicher Integration unterstützen
1465 - Kultur- und Kulturfinanzberatung in der Fläche stärken, Kulturfinanzierung und Fördermöglichkeiten
1466 transparent machen, tendenziell Fördermittel von Image- zu Basisprojekten umschichten
1467 - Zuverlässige institutionelle Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, Förderung unabhängiger
1468 Kulturinitiativen
1469 - Novellierung des Landesmediengesetzes mit dem Ziel, unabhängige Einrichtungen wie
1470 Lokalsender und offene Kanäle zu schützen und weiter auszubauen
1471 - Bundesratsinitiative für eine bessere soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern
1472 anschieben
1473
1474
1475 Sport: Dabei sein können ist für alle wichtig
1476
1477 Sport gehört wie Bildung und Kultur zur gesellschaftlichen Teilhabe. Denn Sport bringt
1478 Lebensqualität, verbindet Menschen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ihrer
1479 sozialen Beziehungen. Er fördert Selbstvertrauen und das Bewusstsein für die eigenen
1480 Fähigkeiten. Er fördert die Gesundheit und die Rehabilitation nach Krankheit und Verletzungen.
1481
1482 Sport ist eine öffentliche Aufgabe, der Zugang darf nicht privaten Gewinninteressen untergeordnet werden.
1483 Sport liefert wertvolle Beiträge dazu, Brücken zwischen Menschen zu schaffen, Menschen mit körperlichen
1484 Einschränkungen zu fördern, Toleranz zu leben und Vorurteile abzubauen. Er bietet Chancen für
1485 interkulturelle Verständigung und kann dazu beitragen, gesellschaftliche und geschlechtsspezifische
1486 Beschränkungen in Frage zu stellen und zu überwinden.
1487
1488 In der Corona-Krise mussten viele sportliche Aktivitäten ausfallen. Dia allermeisten Mitglieder sind ihren
1489 Vereinen treu geblieben. In Zusammenarbeit mit dem Landessportbund müssen jetzt die Landeszuschüsse
1490 für die Sportförderung müssen jetzt dringend aufgestockt werden, um die Rückkehr der Aktiven zu den
1491 sportlichen Angeboten zu erleichtern und die sportliche Betätigung für alle zu ermöglichen,
1492
1493 In den Städten und Gemeinden in Niedersachsen unterstützt DIE LINKE Sportentwicklungspläne, die darauf
1494 abzielen, allen Interessierten die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben. Finanzielle Kürzungen bei der Förderung
1495 des Breitensports lehnen wir ab.
1496
1497 DIE LINKE wird sich im Landtag aktiv für folgende Forderungen einsetzen:
1498 - öffentliche Sportanlagen sollen erhalten und ausgebaut werden, die Landesmittel für
1499 Sanierung und Neubau müssen dafür erhöht werden,
1500 - Sportvereine, die wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, sind aus Landesmitteln
1501 zusätzlich zu unterstützen,
1502 - Sportförderung soll gestärkt und Sport soll als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich
1503 verankert werden,
1504 - die Übungsleiterpauschalen sollen erhöht werden - vor allem im Kinder- und Jugendbereich,
1505 Qualifizierungsmaßnahmen sollen für ÜbungsleiterInnen kostenfrei sein,
1506 - Sportanlagen sollen flächendeckend barrierefrei werden,
1507 - die Teilnahme von Geflüchteten am normalen Vereinssport soll gefördert werden,
1508 - Bevölkerungsgruppen, die im Vereinssport bislang unterrepräsentiert sind, sollen gemeinsam
1509 mit dem Landessportbund gezielt angesprochen werden,
1510 - das Land soll Projekte gegen Diskriminierung und Gewalt im Sport fördern.
1511
1512
1513 Gerechtigkeit: Vor und nach Gerichtsurteilen
1514
1515 DIE LINKE strebt einen Rechtsstaat an, der für alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder
1516 kulturellen Herkunft gleichermaßen funktioniert, der kurze Verfahrenswege und Verfahrenssicherheit
1517 gewährleistet. Der Zugang zur Justiz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wir wollen einen Strafvollzug, der
1518 resozialisiert und einen nachhaltigen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung leistet. Wir wollen die sozialen
1519 Ursachen von Kriminalität aufheben.
1520
1521 Die Verfahren vor Gericht dauern in Niedersachsen viel zu lang. Es gibt einen riesigen Rückstau
1522 von Fällen, vor allem im Bereich der Sozialgerichte und der Verwaltungsgerichte. Dadurch werden
1523 Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche behindert.
1524
1525 Im Strafvollzug muss noch viel mehr auf Resozialisierung orientiert werden, einfaches Wegsperren schafft nur
1526 RückfalltäterInnen.
1527
1528 Die Beratungskostenhilfe wird in Niedersachsen immer restriktiver gewährt, so dass Rechtssuchende mit
1529 geringem Einkommen benachteiligt werden.
1530
1531 Die LINKE fordert:
1532 - Neueinstellung von Richterinnen und Richtern, vor allem bei Sozial- und Verwaltungsgerichten,
1533 - der Zugang zur Beratungskostenhilfe muss von bürokratischen Hindernissen befreit werden,
1534 werden,
1535 - Ausbau des Schlichtungssystems durch Mediation und der Täter-Opfer-Ausgleichsprogramme
1536 - wirksamere Strafverfolgung von WirtschaftsstraftäterInnen und vor allem auch der
1537 Steuerhinterziehung durch personelle Verstärkung der Finanzämter
1538 - mehr Personal in den Vollzugsanstalten und Weiterentwicklung des offene Vollzugs nach skandinavischem
1539 Vorbild,
1540 - Bewährungshilfe personell ausbauen,
1541 - Arbeitgeber-Rentenversicherungsbeiträge auch im Strafvollzug,
1542 - Mindestlohn und Mindestsicherung für Gefangene,
1543 - Abschaffung des einfachen Dienstes im Justizdienst und eine Höhergruppierung der Stelleninhaberinnen
1544 und Stelleninhaber zur Sicherung der Gleichbehandlung gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten,
1545 - Ausbau der Mitbestimmung der RichterInnenräte bei allen personellen Entscheidungen, insbesondere bei
1546 Beförderungen, zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit
1547 - Begangenes Unrecht muss wieder gut gemacht werden. Das gilt für die bis 1969 zu
1548 Gefängnisstrafen verurteilte Homosexuellen ebenso wie für die Opfer der Berufsverbote in
1549 den 70er und 80er Jahren.
1550
1551
1552 Öffentliche Aufgaben müssen ausreichend finanziert werden
1553
1554 Unser Leitbild ist das eines sozialen, gerechten und demokratischen Staates.
1555 Nur die Reichen können sich einen armen Staat leisten. Wir wollen ein leistungsfähiges Land
1556 Niedersachsen. Niedersachsen soll auf Bundesebene sein ganzes Gewicht dafür einsetzen, eine
1557 sozial gerechte Steuergesetzgebung herzustellen.
1558
1559 Die Schulden des einen sind immer das Geldvermögen eines anderen. Daher gibt es in unserer
1560 Gesellschaft keine Schuldenkrise des Landes. Es gibt eine Verteilungskrise. Sie ist Ergebnis der jahrelangen
1561 Umverteilungspolitik von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf Bundesebene zu Gunsten der Reichen. In
1562 Niedersachsen gibt es inzwischen ungefähr 150.000 Vermögensmillionäre und ca. 2.000 Menschen, deren
1563 Einkommen im Jahr mehr als eine Million Euro ausmacht.
1564
1565 Straßenausbaubeitragssatzungen sind durch Landesgesetz auszuschließen, weil sie einseitig die Anlieger
1566 belasten und nicht die Verursacher des Straßenverkehrs.
1567
1568 Das Kreditaufnahmeverbot in unsere Landesverfassung, die verniedlichend„Schuldenbremse“ genannt wird,
1569 ist zurückzunehmen. In der Corona-Krise wurde es unter Berufung aus den Ausnahmetatbestand der
1570 „außergewöhnlichen Notsituation“ so wie so nicht angewendet. Sollte sich dafür keine 2/3-Mehrheit im
1571 Landtag ergeben, wird es eine Umgehung über Nebenhaushalte geben müssen. Volkswirtschaftlich ist das
1572 Kreditaufnahmeverbot unsinnig, weil es Arbeitsplätze schaffende dringend notwendige öffentliche
1573 Investitionen behindert, dem Land Gestaltungsspielräume für eine am Gemeinwohl orientierte Politik nimmt
1574 und damit in der Tendenz staatliche Stellen zum Sozialabbau nötigt.
1575
1576 Im Steuervollzug, der Sache des Landes ist, liegen riesige Reserven, weil nicht einmal die bestehenden
1577 Steuergesetze konsequent angewendet werden. Dafür müssten allerdings die Finanzämter personell deutlich
1578 aufgestockt werden.
1579
1580 Wir werden das ändern und entsprechend den Vorschlägen des DGB und der Steuergewerkschaft
1581 folgende Maßnahmen auf Landesebene ergreifen:
1582
1583 - Einbringung einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Wiedererhebung der
1584 Vermögenssteuer,
1585 - Einbringung von Gesetzesinitiativen im Bundesrat für erhöhte Großerben- und
1586 Körperschaftssteuern ,
1587 - Einbringung einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Einführung einer
1588 Börsenumsatzsteuer,
1589 - Einbringung einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Ersetzung der Gewerbesteuer durch
1590 eine Gemeindewirtschaftssteuer, die nicht nur Unternehmen, sondern auch Selbständige und
1591 FreiberuflerInnen mit einbezieht und langfristig die Einnahmesituation der niedersächsischen
1592 Kommunen verbessert,
1593 - jährlicher Aufbau der Steuerverwaltung um 100 zusätzliche Stellen und Aufhebung des dortigen
1594 Beförderungsstaus, um allein dadurch rund 500 Millionen jährlich mehr an Steuern von den Reichsten im
1595 Land zu erheben,
1596 - Einführung einer niedersächsischen Waffenbesitzsteuer zur Reduzierung des privaten Waffenbesitzes.
1597 - Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes durch Einführung neuer kommunaler Steuern auf
1598 unverhältnismäßigen Verkaufsflächenverbrauch oder spekulativem Leerstand von Gebäuden
1599 (Leerstandssteuer),
1600 - sofortige Einführung der Grundsteuer C, die das spekulative Nichtbebauen von baureifen Grundstücken
1601 erfasst,
1602 - Neuverhandlung der Kirchenstaatsverträge zum Abbau nicht gerechtfertigter Privilegien,
1603 - Kürzung von Abgeordnetendiäten, MinisterInnengehältern und Staatssekretäreinkommen
1604 auf ein angemessenes Maß. Pensionen für ehemalige Staatsfunktionäre sollen erst mit Eintritt des
1605 gesetzlichen Renteneintrittsalters gezahlt werden.
1606
1607
1608 Mehr Demokratie wagen
1609
1610 Bürgerinnen und Bürger wollen an den politischen Entscheidungen teilhaben. Eine lebendige
1611 Demokratie braucht aber mehr direkte Demokratie auf allen Ebenen, damit die Einwohner*innen
1612 ihre Interessen besser wahrnehmen und sich an Entscheidungen des demokratischen
1613 Gemeinwesens aktiv beteiligen können.
1614
1615 Immer noch ist es auch in Niedersachsen so, dass vielen Menschen ohne deutschen Pass das
1616 Wahlrecht vorenthalten wird, obwohl sie hier schon lange leben und arbeiten und auch Steuern
1617 zahlen. Das Wahlrecht für den Landtag besteht erst ab einem Alter von 18 Jahren, während es für kommunale
1618 Vertretungen ab 16 Jahren besteht.
1619
1620 Demokratische Teilhabe besteht aber nicht nur darin, wählen zu gehen. Bürgerentscheide und
1621 Volksabstimmungen sind Elemente der direkten Demokratie. Die Quoren für Volksinitiativen, Volksbegehren
1622 und Volksentscheide nach der Landesverfassung sind viel zu hoch. Das Gleiche gilt für die entsprechenden
1623 Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. DIE LINKE will diese Rechte erleichtern und zu einem
1624 selbstverständlichen Bestandteil politischer Beteiligung machen.
1625
1626 Transparenz ist eine Voraussetzung für eine Politik, die dem Menschen zugewandt ist. Alle gewählten Gremien
1627 sollten so weit es geht öffentlich tagen. Das wichtigste kommunale Gremium neben dem Rat oder Kreistag,
1628 der Verwaltungsausschuss oder Kreisausschuss, tagt dagegen nicht öffentlich sondern geheim. Die
1629 Mitglieder des Landtages und auch kommunale Abgeordnete sollten verpflichtet werden alle Einkünfte aus
1630 Tätigkeiten neben ihrem Mandat offenzulegen.
1631
1632 Demokratie wird auch kommunal beschädigt, wenn die finanzielle Ausstattung der Kommunen gar keine
1633 Entscheidungsspielräume mehr zulässt. Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen klafft weit
1634 auseinander. So sind viele Kommunen finanziell nicht mehr in der Lage, für die Einwohner*innen wichtige
1635 und notwendige Investitionen zu tätigen. Das grundgesetzlich garantierte Recht der kommunalen
1636 Selbstverwaltung steht für diese Kommunen nur noch auf dem Papier. Der bestehende kommunalen
1637 Finanzausgleich wird den ungleiche Bedingungen zwischen den Kommunen nicht gerecht.
1638
1639 Die gegenwärtige Landesregierung hat die Demokratie nach dem Kommunalverfassungsgesetz zurückgebaut.
1640 Bürgerentscheide wurden weiter erschwert und sind jetzt z.B. nicht mehr bei geplanten
1641 Krankenhausschließungen erlaubt. In den Gremien der Selbstverwaltung wurde für die Besetzung der
1642 Mandate das Höchstzählverfahren nach d ́Hondt eingeführt, damit sich die aus Wahlen hervorgegangene
1643 Pluralität der verschiedenen Parteien nicht mehr in den kleineren Gremien wieder spiegelt.
1644
1645 Noch immer ist das Recht der Kommunen sich wirtschaftlich zu betätigen und damit eigene Einnahmen zu
1646 generieren, um Gestaltungsspielräume zu erschließen, mit Fesseln belegt, die einem kapitalistischem Leitbild
1647 entsprechen.
1648
1649 DIE LINKE fordert:
1650
1651 - kommunales Wahlrecht für alle, die ihren ersten Wohnsitz mindestens 3 Monate in der Kommune haben
1652 - Senkung des Wahlalters für den Landtag auf 16 Jahre
1653 - Absenkung der Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide
1654 - kommunale Bürgerentscheide sollen erleichtert und zu allen Sachfragen möglich sein, die in die
1655 Entscheidungskompetenz der jeweiligen kommunalen Vertretung fallen
1656 - Reform der Kommunalverfassung, Öffentlichkeit des Verwaltungsausschusses bzw. Kreisausschusses,
1657 wirtschaftliche Betätigungsfreiheit für die Kommunen, Besetzung der Gremien nach dem gerechteren Hare-
1658 Niemeyer-Verfahren
1659 - Frühe Beteiligung der EinwohnerInnen bei allen Planungen in der Kommune und im Land unter Nutzung
1660 digitaler Medien
1661 - Ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Sicherstellung des kommunalen
1662 Selbstverwaltungsrechts
1663
1664
1665 Privatisierung ist Raub öffentlichen Eigentums
1666
1667 Der Reichtum des Landes konzentriert sich in wenigen Händen. Die öffentliche Armut nimmt zu, verstärkt
1668 durch geringere Steuereinnahmen in der Zeit der Corona-Pandemie. Wenn das Geld knapp wird, ist schnell
1669 das Thema „Verscherbeln öffentlichen Eigentums“ auf dem Tisch. Der Bundesfernstraßenbau soll künftig noch
1670 stärker in öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) abgewickelt werden Die Beschäftigten der
1671 Auftragsverwaltung in der Landesstraßenbaugesellschaft fürchten um ihre tariflich gesicherten Arbeitsplätze,
1672 wenn sie auf private Straßenbaugesellschaften übergehen sollten. Privat finanzierte Straßen sind aber teurer
1673 und werden letztlich von den VerkehrsteilnehmerInnen bezahlt werden müssen.
1674
1675 Privatisierung ist Raub öffentlichen Eigentums. Sie schränkt demokratische Beteiligung ein und muss teuer
1676 bezahlt werden.Der Verkauf öffentlichen Eigentums insbesondere in der Daseinsvorsorge muss auf allen
1677 Ebenen rückgängig gemacht werden.ÖPP-Projekte („Öffentlich-private Partnerschaften“) sind eine Variante
1678 der Privatisierungspolitik, bei denen die Risiken durch öffentliche Haushalte abgedeckt, die Gewinne aber von
1679 den privaten Investoren eingestrichen werden. Das lehnt DIE LINKE strikt ab. Sie will statt dessen
1680 Einrichtungen in öffentlichem Eigentum stärken, z.B. die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die
1681 Norddeutsche Landesbank, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Krankenhäuser,
1682 Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen sowie Bildungs- und
1683 Kultureinrichtungen, die dem Land oder den Kommunen gehören. Ihre Geschäftspolitik ist am Allgemeinwohl
1684 auszurichten.
1685
1686 Auch staatliche Beteiligungen an privaten Unternehmen wie bei VW oder Salzgitter AG haben eine
1687 infrastrukturell und volkswirtschaftlich wichtige Bedeutung für das Land und sind deshalb zu schützen. Der
1688 staatliche Einfluss ist zur Sicherung der Arbeitsplätze, ökologisch sinnvolle Produktionen und für
1689 menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu nutzen.
1690
1691
1692 Freiheit braucht Gleichheit beim Zugang zu digitalen und analogen Medien
1693
1694 Das offene Internet bietet vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten an öffentlichen Entscheidungen
1695 des Landes. Es kann Transparenz schaffen und die Demokratie festigen, wenn es nicht den
1696 Verwertungsinteressen privater Dienstanbieter*innen untergeordnet wird. Notwendige Investitionen
1697 für ein flächendeckendes schnelles Internet für alle stehen immer noch aus. 1698
Weder der Wohnort noch die finanzielle Situation der Einwohner*innen dürfen zu einer digitalen Spaltung
1699 der niedersächsischen Gesellschaft führen. An Bildungseinrichtungen darf die Chancengleichheit nicht durch
1700 das Fehlen von Endgeräten bei Menschen mit geringem Einkommen gefährdet werden.
1701
1702 Zur Transparenz des Umgangs mit dem Internet gehört, dass öffentlich erhobene Daten sind frei zugänglich
1703 sind und in einem bearbeitbaren Format zur Verfügung stehen, das die Weiterverarbeitung erlaubt (Open
1704 Data). Open-Source-Software sollte in allen öffentlichen Einrichtungen eingeführt werden.
1705
1706 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das Eigentum der Gebührenzahlerinnen und
1707 Gebührenzahler. Die Aufsicht obliegt ihnen. Medienkompetenz entwickelt sich nicht zuletzt durch
1708 eigenes Tun. Inhalte kritisch hinterfragen zu können ist nur möglich, wenn die
1709 KonsumentInnenperspektive verlassen werden kann und Bürgerinnen und Bürger zu
1710 Produzentinnen und Produzenten werden können. Die Bürger*innenmedien müssen eine echte
1711 dritte Säule im Rundfunksystem bilden.
1712
1713 DIE LINKE fordert:
1714
1715 ➢ Breitband-Ausbau in Stadt und Land in genossenschaftlicher und kommunaler Trägerschaft
1716 ➢ Freies WLAN in öffentlichen Gebäuden
1717 ➢ Freifunkinitiativen sollen unterstützt werden
1718 ➢ Netzneutralität muss durch entsprechende Bandbreiten sichergestellt werden, keine
1719 ➢ Volumen- und Geschwindigkeitsbegrenzungen, die mit höheren Kosten verbunden sind
1720 ➢ Meinungsfreiheit im Netz bleibt ein wichtiges Gut. Das schließt nicht aus, rechtsextreme und
1721 ➢ rassistische Hetze wirksam bekämpfen zu können
1722 ➢ Ausbau des Bürger*innenfunks und der Bürger*innenmedien ohne Werbung oder andere
1723 ➢ Formen der Kommerzialisierung; Bürger*innensender und Offene Kanäle müssen ausreichend finan-
1724 ziert werden
1725
1726 Sicherheit ohne Überwachungsstaat
1727
1728 Kriminalität ist in erster Linie eine Folge von ungelösten sozialen Problemen. Politikerinnen und
1729 Politiker anderer Parteien nutzen das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung nicht selten für
1730 demagogische Vorstöße, um Bürgerrechte zu beschneiden oder sich öffentlich gegen Minderheiten
1731 zu stellen, seien es Geflüchtete, Bettlerinnen und Bettler, Drogenabhängige oder Prostituierte.
1732 Die Zahl der Verbrechen und Gewalttaten nimmt aber seit Jahren ab.
1733
1734 Die Überwachung im öffentlichen Raum nimmt dagegen zu. Kameras auf Bahnhöfen, in öffentlichen
1735 Verkehrsmitteln, an öffentlichen Plätzen, Supermärkten und anderswo sollen angeblich Straftaten
1736 verhindern, tatsächlich verlagern sie nur Kriminalität. Sie stellen Bewohner, die in den Blick der Kameras
1737 geraten, unter Generalverdacht. Die Kontrolle über die Verwendung und die Speicherung ist für die Bürgerin
1738 und den Bürger kaum möglich.
1739
1740 Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wurden Bürger*innenrechte eingeschränkt.
1741 Nicht größere Sicherheit, aber stärkere Überwachung ist das Ergebnis der gegenwärtigen
1742 Sicherheitspolitik in Bund und Land. Der Weg in den Überwachungsstaat muss durch
1743 demokratische Kontrolle und Begrenzung gespeicherter Daten verbaut werden.
1744
1745 Das Land unterhält einen Geheimdienst („Verfassungsschutz“), der nicht ausreichend parlamentarisch
1746 kontrolliert ist und ein gefährliches Eigenleben spielt. Die Verfassung schützt er nicht. Die niedersächsische
1747 Landesregierung hat den den Schnüffelapparat ausgebaut und Personal- ebenso auf wie die Sachmittel
1748 aufgestockt. Zur Kontrolle werden die Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des
1749 Verfassungsschutzes zwar informiert, doch die Interna des Geheimdienstes bleiben auch Ihnen verborgen.
1750
1751 Demokratie verwirklicht sich auch in außerparlamentarischen Aktivitäten. Diese werden immer noch durch
1752 unverhältnismäßige Einschränkungen des Versammlungsrechts begrenzt, wobei dem Geheimdienst
1753 „Verfassungsschutz“ sogar eigene Rechte eingeräumt werden.
1754
1755 Nach dem von der SPD-CDU-Regierung geänderten Polizeigesetzes (SOG) darf eine Person nur auf Grund
1756 eines Verdachts, sie könne eine Straftat begehen, bis zu 10 Tagen inhaftiert werden. Das ist für einen
1757 Rechtsstaat unwürdig.
1758
1759 Wir wollen eine bürgernahe Polizeiarbeit. Sie muss verhältnismäßig sein und die öffentliche
1760 Sicherheit und Ordnung gewährleisten, ohne Freiheitsrechte oder demokratische Kontrollrechte
1761 einzuschränken. Polizistinnen und Polizisten sollen im Dienst grundsätzlich anonymisiert Nummern oder
1762 Namensschilder tragen, um sie ggf. identifizieren zu können.
1763
1764 Eine unabhängige Beschwerdestelle zur Untersuchung polizeilichen Fehlverhaltens sichert Rechte von
1765 Einwohner*innen und mindert zugleich die Gefahr, dass durch falsch verstandenen Corps-Geist polizeiinterne
1766 Verfehlungen nicht geahndet werden.
1767
1768 Die Linke fordert:
1769
1770 ➢ Demokratisierung des Versammlungsrechts, Rücknahme der Restriktionen, die durch frühere Regie-
1771 rungen geschaffen wurden
1772 ➢ demokratische Reform des Polizeirechts, keine Verdachtsinhaftierungen, anonyme Kennzeichnungs-
1773 pflicht für Polizeibeamte, Unabhängige Beschwerdestelle für Polizeiangelegenheiten
1774 ➢ Gegen Rückzug von Polizei aus der Fläche
1775 ➢ Auflösung des staatlichen Geheimdienstes „Verfassungsschutz“, Ersetzung durch ein transparent ar-
1776 beitendes wissenschaftliches Institut, das demokratiefeindliche Bestrebungen analysiert und aus-
1777 wertet
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